Beitragsordnung
§1 Beitragsordnung
1. Die ordentlichen Mitglieder des Vereins zahlen Mitgliedsbeiträge.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt:
Für Studenten, Auszubildende, Arbeitslose,
Rentner 18,- € pro Jahr
Für Beschäftigte laut § 4.1 der Satzung 90,- € pro Jahr
Für Fördermitglieder mind. 560,- € pro Jahr
Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 15,- €
für ordentliche Mitglieder und für Fördermitglieder
2. Mitgliedsbeiträge sind bis zum 31. März für das laufende Jahr bzw. nach Rechnungsstellung an die Geschäftsstelle mit dem Vermerk „Mitgliedsbeitrag BDVI (Jahr) (Mitgliedsnummer)“ zu bezahlen. Sind die Beiträge bis zu dem genannten Zeitpunkt nicht eingegangen, so wird durch eingeschriebenes Mahnschreiben eine Zahlungsfrist von 30 Tagen gesetzt. Wird diese Nachfrist nicht eingehalten, so erfolgt die Einziehung des Betrags per Nachnahme nach weiteren 30 Tagen. Wird die Annahme der Nachnahme verweigert, so entscheidet der Vorstand über den Verbleib des Mitglieds im Bund.
3. Neue Mitglieder zahlen beim Beitritt bis zum Ende des III. Quartals eines Jahres den vollen, danach den halbierten Beitrag. Die Zahlungsmodalitäten entsprechen den unter Punkt 4 genannten.
4. Ehrenmitglieder und Ehrenpräsidenten sind von der Beitragspflicht befreit.